Aspartam, auch als E 951 bekannt, wird als Zusatz zahlreicher Nahrungsmittel verwendet. Obwohl es sich um einen künstlichen Süßstoff, bestehend aus Phenylalanin (ca. 50 Prozent, es handelt sich um eine Aminosäure), Asparaginsäure (etwa 40 Prozent, ebenfalls eine Aminosäure) und Methanol (ca. 10 Prozent, ein Alkohol). Aspartam soll Nahrungsmittel kalorienarm süßen, da es 200 Mal süßer ist, wie normaler Zucker.
Obwohl das Süßungsmittel von den meisten Menschen in Süßspeisen oder Getränken vermutet wird, wird es auch zur Zubereitung von deftigen Speisen verwendet. Es steht unter Verdacht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Nierendegenerationen, hervorzurufen. Zudem besteht die Befürchtung, dass Nervenzellen zerstört werden und Veränderungen der Psyche und dem Gehirn nicht ausgeschlossen sind.
Immer mehr Verbraucher fürchten sich vor Aspartam und möchten nur noch Nahrungsmittel konsumieren, die sicher kein Aspartam enthalten. Ganz sicher können Sie sein, wenn Sie nur noch Rohstoffe, wie:
– Mehl
– Zucker
– Salz
– Pfeffer
– Fleisch
– Gemüse
– Obst
kaufen und diese Nahrungsmittel selber verarbeiten. Sie dürfen bei der Zubereitung keinerlei fertige Gewürzmischungen oder Saucen zum Würzen verwenden. In der Regel sind die Auflistungen der Inhaltsstoffe so klein gedruckt, dass Sie diese nur mit einer Lupe lesen können. Oft ist der Zusatzstoff so versteckt, dass Sie ihn bei der Auflistung der Inhaltsstoffe gar nicht finden. Verlassen Sie sich daher, wenn Sie ausreichend Zeit zum Kochen haben, auf sich selber. Bereiten Sie die täglich verzehrten Nahrungsmittel frisch zu oder kochen Sie vor. Meal Prep ist nicht nur ein Mode Trend. Durch gezieltes Vorkochen können Sie gesunde Nahrungsmittel verarbeiten und müssen bei guter Planung, nur einmal in der Woche am Herd stehen.
In welchen Lebensmitteln ist Aspartam vorhanden?
Nahrungsmittel, die industriell verarbeitet sind, enthalten häufig Aspartam. Vor allem alkoholfreie Getränke, die im Handel als zuckerfrei und kalorienarm angeboten werden, enthalten zumeist E951. Achten Sie beim Kauf von folgenden, fertigen Nahrungsmitteln genau auf die Zutatenliste, da zur Zubereitung der Lebensmittel häufig Aspartam verwendet wird:
– Brotaufstrichen
– Milchprodukten
– Eis
– Desserts
– Gelees, Marmeladen und Konfitüren
– Süßwaren (Gesunde Snacks als Alternative)
– Kaugummis
– Senf, Soßen und Ketchup
– Salaten aus der Feinkostabteilung
– Konserven von Weichtieren, Meeresfrüchten, Fischen, Obst- und Gemüse (süßsauer)
– fertige Gewürzmischungen
– veganem Fleischersatz
– Fertiggerichten
Selbst, wenn Aspartam süß schmeckt, ist es nicht nur ausschließlich in Süßspeisen und anderen süßen Zubereitungen enthalten. Bei deftigen Gerichten bietet auch in der klassisch traditionellen Küche die Zugabe von Honig oder Zucker eine geschmackliche Abrundung. In vielen Fertiggerichten wird daher Aspartam zugesetzt, um die gewünschte Geschmacksnote kalorienarm darstellen zu können.
Nahrungsmittel, die als kalorienarm bezeichnet werden, stehen daher schnell unter Verdacht, Aspartam, zu enthalten. Schauen Sie daher genauer auf die Inhaltsstoffe, die auf der Zutatenliste der Nahrungsmittel vermerkt sind. Am besten stellen Sie Ihre Ernährung um, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie alle Nahrungsmittel, die Aspartam enthalten, im Handel auf den ersten Blick identifizieren können.
Ob Dosen- oder Tütengerichte, der Verdacht legt immer nah, dass diese Nahrungsmittel Aspartam enthalten. Vor allem dann, wenn Sie viel Wert auf eine gesunde Ernährung legen, sollten Sie immer öfter zum Kochlöffel greifen. Nahrungsmittel, die Sie frisch und unverarbeitet beim Metzger, Fischhändler oder Bioladen kaufen, können kein Aspartam enthalten. Würzen Sie anstelle mit fertigen Gewürzmischungen mit frischen Kräutern, Knoblauch, Wurzelgemüse, Zwiebeln, Salz und Pfeffer.
Der Preis von Nahrungsmitteln ist kein Indiz dafür, oft Aspartam enthalten ist oder nicht. Selbst in Kosmetikprodukten, wie Zahnpasta, Mundwasser oder Mundspray ist es enthalten. Da auf der Verpackung der Kosmetikprodukte oder Nahrungsmittel nicht immer ersichtlich ist, ob Aspartam enthalten ist, müssen Sie immer öfter genau hinschauen. Zahlreiche Hersteller von Nahrungsmitteln und Kosmetikprodukten haben bereits erkannt, dass viele Verbraucher bewusst auf Aspartam verzichten möchten. Sie heben daher auf den Verpackungen deutlich hervor, dass die enthaltenen Nahrungsmittel und Produkte frei von Aspartam sind.
Worauf Sie bei Nahrungsmittel achten sollten
Es ist nicht immer leicht, Nahrungsmittel mit Aspartam auf den ersten Blick im Supermarkt oder in anderen Lebensmittelgeschäften, finden zu können. Die beste Möglichkeit zur Identifikation bieten Nahrungsmittel, die original verpackt verkauft werden. Auf diesen müssen nicht nur die Inhaltsstoffe genau angegeben werden, sondern auch deren E-Bezeichnung. Bei Aspartam kommt sogar nicht folgender Hinweis dazu. „enthält eine Phenylalaninquelle“ , der verpflichten auf der Verpackung stehen muss.
Da es sich bei Aspartam um einen Zuckeraustauschstoff handelt, kommt noch ein weiterer Hinweis hinzu, der gesetzlich verpflichtend ist. Sobald die Menge von mindestens 10 Prozent des Inhalts in Bezug auf Aspartam erreicht ist oder überschritten wird, muss folgender Hinweis auf der Verpackung stehen: „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“.
Beim Kauf von einem Nahrungsmittel, das vom Verkäufer geöffnet und in eigener Verpackung verkauft wird, gelten etwas andere Kennzeichnungsgesetze. Sie finden umgepackte Waren häufig auf Wochenmärkten, bei Onlinehändlern oder kleinen regionalen Geschäften, die Würzmischungen oder andere Nahrungsmittel in großen Gebinden günstig kaufen und für den Verkauf umverpacken. Sie können bei dieser Art Verkauf oft nur erahnen, dass Aspartam enthalten ist. Sobald Aspartam in den, zum Verkauf stehenden Nahrungsmitteln enthalten ist, müssen sie mit einer der folgenden Kennzeichnungen versehen sein:
– „mit Süßungsmittel(n)“
– „enthält eine Phenylalaninquelle“
Auf diese Hinweise sollten Sie nicht nur beim Einkauf Ihrer Nahrungsmittel achten, sondern auch dann, wenn Sie in Gaststätten, Cafés oder Restaurants etwas verzehren oder trinken möchten. Auf den Speise- oder Getränkekarten, auf denen die Speisen und Getränke aufgelistet sind, müssen ebenfalls die Hinweise stehen, die Verkäufer von umgepackter oder loser Ware angeben müssen. Aspartam gilt laut EU-Richtlinien nicht als Zuckeraustauschstoff, sondern als Zusatzstoff. Achten Sie daher stets bei den Deklarationen, was unter dem Punkt „Zusatzstoffe“ angegeben ist, wenn Sie herausfinden möchten, ob Aspartam (E 951) im Nahrungsmittel enthalten ist oder nicht.